Gratis: Prüfungsfragen zur Befähigungsprüfung Arbeitskräfteüberlassung
Hol Dir kostenlos den eduard-Prüfungsfragen-Teaser zur Befähigungsprüfung Arbeitskräfteüberlassung — mit drei Aufgaben aus dem schriftlichen und 18 Fragen aus dem mündlichen Teil, dazu dem Prüfungsaufbau und den Themenbereichen im Überblick.
- 3 Aufgaben aus dem schriftlichen und 18 Fragen aus dem mündlichen Teil
- Der Aufbau der Befähigungsprüfung: die vier Module und wie sie zusammenspielen
- Die Themenbereiche im Überblick — AÜG, Arbeitsrecht, Kollektivvertrag, Gewerberecht, Datenschutz
- Zur Selbsteinschätzung: Du siehst, welche Themen Du vor der Prüfung noch vertiefen musst
PDF gratis sichern
Sofort-Download + Infos per E-Mail
Mit dem Absenden stimmst Du der Verarbeitung Deiner Daten gemäß Datenschutzerklärung zu.
4 kostenlose Infoabende im Oktober — der nächste am Di., 20. Oktober. In 30 Minuten die Ausbildung kennenlernen.
Termine ansehenDie passende Ausbildung
Die Musterfragen zeigen Dir, was Dich erwartet. Die Ausbildung bringt Dich hin — 100 % online, in Deinem Tempo, mit kostenlosem Prüfungs-Backup.
Lieber erst reinschauen?
Der Demo-Zugang ist kostenlos und unverbindlich: echte Lernvideos, echte Unterlagen, echte Prüfungsfragen aus der Quiz-App.
Was die Befähigungsprüfung Arbeitskräfteüberlassung verlangt
Im Mittelpunkt steht die Praxis der Auftragsabwicklung: Du sollst zeigen, dass Du den Bedarf eines Beschäftigerbetriebs erheben, ein Angebot legen, Stellen ausschreiben und besetzen, überlassenes Personal betreuen und Leistungen korrekt verrechnen kannst. Der Qualifikationsstandard umfasst Vertrieb, Personalbeschaffung, Auftragsmanagement, Kundenbetreuung und Personalbetreuung. Die Prüfung heißt in Österreich Befähigungsprüfung für Arbeitskräfteüberlassung — in Deutschland spricht man von Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich von Personalleasing, Personalbereitstellung oder Zeitarbeit. Gemeint ist dieselbe Tätigkeit: die Überlassung von Arbeitskräften an einen anderen Betrieb, geregelt im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) und in der Gewerbeordnung.
Die sechs Themenbereiche der Prüfung
Der Gratis-Teaser ordnet seine Fragen diesen sechs Bereichen zu. Sie geben Dir einen Rahmen, um einzuschätzen, wo Du schon sicher bist und wo Du vor dem Antritt noch nacharbeiten solltest.
Fachliche und praktische Kenntnisse
Der Ablauf eines Überlassungsauftrags von der Bedarfserhebung bis zur Verrechnung — Angebotslegung, Stellenausschreibung, Auswahl geeigneter Bewerber:innen und die laufende Betreuung von Kundschaft und überlassenem Personal.
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen, Arbeitszeit, Urlaub und Entgeltfortzahlung — und die Besonderheit der Überlassung: Das Dienstverhältnis besteht zu Dir als Überlasser:in, die Arbeitsanweisungen kommen aus dem Beschäftigerbetrieb.
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
Die Pflichten des Überlassers, die Abgrenzung zum Werkvertrag und das Gleichbehandlungsgebot: Überlassene Arbeitskräfte dürfen beim Entgelt nicht schlechter gestellt sein als vergleichbare Beschäftigte im Beschäftigerbetrieb.
Kollektivvertragliche Regelungen
Der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser und seine Einstufungen — welcher Lohn gilt, wie Zulagen und Zuschläge zu rechnen sind und wie sich die Entlohnung im Beschäftigerbetrieb darauf auswirkt.
Gewerberecht
Die Arbeitskräfteüberlassung ist ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 72 der Gewerbeordnung. Geprüft werden der Befähigungsnachweis, die Gewerbeanmeldung und die laufenden Pflichten gegenüber der Behörde.
Datenschutz
Der Umgang mit Bewerbungs- und Personaldaten: Welche Daten Du erheben und an einen Beschäftigerbetrieb weitergeben darfst, wie lange Du sie aufbewahrst und welche Informationspflichten Du gegenüber den überlassenen Arbeitskräften hast.
Häufige Fragen zur Befähigungsprüfung Arbeitskräfteüberlassung
Bei der Arbeitskräfteüberlassung stellst Du als Überlasser:in eigene Dienstnehmer:innen einem anderen Unternehmen — dem Beschäftigerbetrieb — zur Arbeitsleistung zur Verfügung. Das Dienstverhältnis bleibt bei Dir, die Arbeitsanweisungen kommen aus dem Beschäftigerbetrieb. Gewerblich ausgeübt ist das ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 72 der Gewerbeordnung.
