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Arbeitskräfteüberlassung

Zugangsvoraussetzungen für die Arbeitskräfteüberlassung

Dein Weg zum selbstständigen Überlasser — von den Ausbildungs- und Praxiswegen über die Befähigungsprüfung bis zur Gewerbeanmeldung.

Kurz erklärt

Die Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 72 GewO). Die fachliche Qualifikation weist Du durch beides nach: einen der vier Ausbildungs- und Praxiswege der AKÜ-Verordnung und die Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer.

Zugangsvoraussetzungen

Die AKÜ-Verordnung kennt vier Ausbildungs- und Praxiswege. Wähle den Weg, der zu Deiner Vorbildung passt — die Befähigungsprüfung kommt in jedem Fall dazu:

Die fachliche Qualifikation wird durch beides erbracht: einen der vier Ausbildungs- und Praxiswege und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung.

1Studiummind. 1 Jahr Praxis*

Abschluss eines der folgenden Studien oder eines fachlich einschlägigen FH-Studiengangs:

Universitäts- oder FH-Studium

Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialwirtschaft, Statistik, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Handelswissenschaften, Wirtschaftspädagogik, angewandte oder internationale BWL, Wirtschaftsingenieurwesen (Bauwesen, Maschinenbau, Technische Chemie)

ODER

oder fachlich einschlägiger FH-Studiengang

z. B. mit Schwerpunkt Personal, Wirtschaft oder Recht

UNDerfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung
2Berufsbildende höhere Schule (Schwerpunkt BWL)mind. 1,5 Jahre Praxis*

Reife-/Diplomprüfung einer BHS mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft:

HAK, HLW oder HLT

Handelsakademie bzw. höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe / Tourismus

ODER

oder HL Betriebstechnik / Wirtschaftsingenieurwesen / EDV & Organisation / Bautechnik-Bauwirtschaft

inkl. Sonderformen — jeweils mit Schwerpunkt BWL

ODER

oder Lehrgang gemäß § 40a AHStG

mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft

UNDerfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung
3Sonstige BHS oder AHSmind. 2 Jahre Praxis*

Reifeprüfung einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule ohne BWL-Schwerpunkt:

Sonstige BHS oder AHS

inkl. Sonderformen

UNDerfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung
4Mittlere Schule oder kaufmännischer Lehrabschlussmind. 2 Jahre Praxis*

Abschluss einer der folgenden Schulen oder Prüfungen:

Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe (≥ 3 Jahre) oder Hotelfachschule

erfolgreicher Abschluss

ODER

oder Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfung

in einem kaufmännischen Lehrberuf

UNDerfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung

* Was gilt als fachliche Tätigkeit?

hauptberuflich als Angestellte:r in leitender Stellung im Personalbereich,
als Werkstätten- oder Betriebsleiter:in mit mind. 20 Mitarbeitenden und eigener Personalverantwortung,
oder als selbstständige:r Unternehmer:in bzw. geschäftsführende:r Gesellschafter:in mit mind. 5 Mitarbeitenden.

Grundlage: Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 92/2003 (§ 1). Zeugnisse nach den Vorgänger-Verordnungen BGBl. Nr. 324/1988 bzw. 507/1996 gelten weiterhin als Ausbildungsnachweis gemäß § 1. Die finale Entscheidung obliegt der jeweiligen Gewerbebehörde.

Die Befähigungsprüfung

Der wichtigste Nachweis Deiner fachlichen Qualifikation. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Modul — beide bereitet der eduard-Lehrgang vollständig vor.

Recht & Rahmenbedingungen

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), einschlägige Kollektivverträge sowie arbeits-, sozial- und gewerberechtliche Grundlagen der Überlassung.

Kalkulation & Abrechnung

Verrechnungssätze und Kostenkalkulation, Lohnverrechnung sowie die wirtschaftliche Abwicklung von Überlassungsaufträgen.

Ein Prüfungsgegenstand („Praxis der Auftragsabwicklung schriftlich“), mind. 3 bis max. 4 Stunden. Auf Modul 1 bereitet Dich der eduard-Lehrgang vollständig und on-demand vor.

Anmeldung zur Befähigungsprüfung

Die Anmeldung erfolgt bei der Meisterprüfungsstelle Deiner Wirtschaftskammer. Am besten meldest Du Dich parallel zur Prüfung und zum Vorbereitungskurs an.

Jederzeit möglich

Keine festen Prüfungstermine — Antritt laufend

Online-Anmeldung

Digital über die Wirtschaftskammer

Meisterprüfungsstelle

WKO Deines Bundeslandes

Die Anmeldung erfolgt digital über die Wirtschaftskammer. Details zu Ablauf und Gegenständen findest Du in der Prüfungsordnung Arbeitskräfteüberlasser. Die genauen Termine erhältst Du bei der Meisterprüfungsstelle Deines Bundeslandes.

Gewerbeanmeldung

Nach bestandener Prüfung und Praxisnachweis erfolgt die Gewerbeanmeldung. Diese Unterlagen brauchst Du:

1

Nachweis der Befähigungsprüfung

Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung.

2

Bestätigung der fachlichen Tätigkeit

Nachweis des Ausbildungswegs (Zeugnisse) sowie der geforderten Praxiszeiten.

3

Unternehmer- & Ausbilderprüfung

Sofern nicht angerechnet — die Unternehmerprüfung ersetzt zugleich die Ausbilderprüfung.

Angemeldet wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) oder dem Magistrat am Standort Deines Gewerbes. Bei Detailfragen zu Anrechnung und Nachweisen hilft die Wirtschaftskammer weiter.

Warum eduard die beste Wahl ist

Unsere Ausbildung deckt alle Prüfungsmodule ab — 100 % online und on-demand. Alles, was Du für den Prüfungserfolg brauchst, ist enthalten.

100 % online & flexibel

Kurze Lernvideos, digitale Skripte und die Quiz-App — lerne jederzeit in Deinem Tempo, ganz ohne Präsenztermine.

Expert:innen aus der Praxis

Branchenkenner:innen aus Recht und Personaldienstleistung vermitteln prüfungsrelevantes Wissen.

Prüfungs-Backup inklusive

Bestehst Du nicht beim ersten Antritt, verlängern wir Deinen Zugang kostenlos.

Starte Deine Vorbereitung

Ausbildung Arbeitskräfteüberlassung

100 % online auf die Befähigungsprüfung vorbereitet — jederzeit starten, in Deinem Tempo.

Zur Ausbildung

Häufige Fragen

Wer Arbeitskräfte gewerblich überlässt, übt ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 72 der Gewerbeordnung aus. Für die selbstständige Ausübung ist der Befähigungsnachweis erforderlich.

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