Zugangsvoraussetzungen für die Arbeitskräfteüberlassung
Dein Weg zum selbstständigen Überlasser — von den Ausbildungs- und Praxiswegen über die Befähigungsprüfung bis zur Gewerbeanmeldung.
Kurz erklärt
Die Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 72 GewO). Die fachliche Qualifikation weist Du durch beides nach: einen der vier Ausbildungs- und Praxiswege der AKÜ-Verordnung und die Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer.
Zugangsvoraussetzungen
Die AKÜ-Verordnung kennt vier Ausbildungs- und Praxiswege. Wähle den Weg, der zu Deiner Vorbildung passt — die Befähigungsprüfung kommt in jedem Fall dazu:
Die fachliche Qualifikation wird durch beides erbracht: einen der vier Ausbildungs- und Praxiswege und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung.
Abschluss eines der folgenden Studien oder eines fachlich einschlägigen FH-Studiengangs:
Universitäts- oder FH-Studium
Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialwirtschaft, Statistik, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Handelswissenschaften, Wirtschaftspädagogik, angewandte oder internationale BWL, Wirtschaftsingenieurwesen (Bauwesen, Maschinenbau, Technische Chemie)
oder fachlich einschlägiger FH-Studiengang
z. B. mit Schwerpunkt Personal, Wirtschaft oder Recht
Reife-/Diplomprüfung einer BHS mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft:
HAK, HLW oder HLT
Handelsakademie bzw. höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe / Tourismus
oder HL Betriebstechnik / Wirtschaftsingenieurwesen / EDV & Organisation / Bautechnik-Bauwirtschaft
inkl. Sonderformen — jeweils mit Schwerpunkt BWL
oder Lehrgang gemäß § 40a AHStG
mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft
Reifeprüfung einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule ohne BWL-Schwerpunkt:
Sonstige BHS oder AHS
inkl. Sonderformen
Abschluss einer der folgenden Schulen oder Prüfungen:
Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe (≥ 3 Jahre) oder Hotelfachschule
erfolgreicher Abschluss
oder Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfung
in einem kaufmännischen Lehrberuf
* Was gilt als fachliche Tätigkeit?
Grundlage: Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 92/2003 (§ 1). Zeugnisse nach den Vorgänger-Verordnungen BGBl. Nr. 324/1988 bzw. 507/1996 gelten weiterhin als Ausbildungsnachweis gemäß § 1. Die finale Entscheidung obliegt der jeweiligen Gewerbebehörde.
Die Befähigungsprüfung
Der wichtigste Nachweis Deiner fachlichen Qualifikation. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Modul — beide bereitet der eduard-Lehrgang vollständig vor.
Recht & Rahmenbedingungen
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), einschlägige Kollektivverträge sowie arbeits-, sozial- und gewerberechtliche Grundlagen der Überlassung.
Kalkulation & Abrechnung
Verrechnungssätze und Kostenkalkulation, Lohnverrechnung sowie die wirtschaftliche Abwicklung von Überlassungsaufträgen.
Ein Prüfungsgegenstand („Praxis der Auftragsabwicklung schriftlich“), mind. 3 bis max. 4 Stunden. Auf Modul 1 bereitet Dich der eduard-Lehrgang vollständig und on-demand vor.
Anmeldung zur Befähigungsprüfung
Die Anmeldung erfolgt bei der Meisterprüfungsstelle Deiner Wirtschaftskammer. Am besten meldest Du Dich parallel zur Prüfung und zum Vorbereitungskurs an.
Jederzeit möglich
Keine festen Prüfungstermine — Antritt laufend
Online-Anmeldung
Digital über die Wirtschaftskammer
Meisterprüfungsstelle
WKO Deines Bundeslandes
Die Anmeldung erfolgt digital über die Wirtschaftskammer. Details zu Ablauf und Gegenständen findest Du in der Prüfungsordnung Arbeitskräfteüberlasser. Die genauen Termine erhältst Du bei der Meisterprüfungsstelle Deines Bundeslandes.
Gewerbeanmeldung
Nach bestandener Prüfung und Praxisnachweis erfolgt die Gewerbeanmeldung. Diese Unterlagen brauchst Du:
Nachweis der Befähigungsprüfung
Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung.
Bestätigung der fachlichen Tätigkeit
Nachweis des Ausbildungswegs (Zeugnisse) sowie der geforderten Praxiszeiten.
Unternehmer- & Ausbilderprüfung
Sofern nicht angerechnet — die Unternehmerprüfung ersetzt zugleich die Ausbilderprüfung.
Angemeldet wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) oder dem Magistrat am Standort Deines Gewerbes. Bei Detailfragen zu Anrechnung und Nachweisen hilft die Wirtschaftskammer weiter.
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Häufige Fragen
Wer Arbeitskräfte gewerblich überlässt, übt ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 72 der Gewerbeordnung aus. Für die selbstständige Ausübung ist der Befähigungsnachweis erforderlich.