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Arbeitskräfteüberlassung

Zugangsvoraussetzungen für die Arbeitskräfteüberlassung

Dein Weg zum selbstständigen Überlasser — von den Ausbildungs- und Praxiswegen über die Befähigungsprüfung bis zur Gewerbeanmeldung.

Kurz erklärt

Die Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 72 GewO). Den formellen Befähigungsnachweis erbringst Du durch beides: einen der vier Ausbildungs- und Praxiswege der AKÜ-Verordnung und die Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer. Alternativ kann die Gewerbebehörde auf Antrag eine individuelle Befähigung feststellen.

Zugangsvoraussetzungen

Die AKÜ-Verordnung kennt vier Ausbildungs- und Praxiswege. Wähle den Weg, der zu Deiner Vorbildung passt — zusammen mit der Befähigungsprüfung ergibt er den formellen Befähigungsnachweis. Alternativ kann die Gewerbebehörde auf Antrag bei entsprechenden Nachweisen eine individuelle Befähigung feststellen.

Der formelle Befähigungsnachweis wird durch beides erbracht: einen der vier Ausbildungs- und Praxiswege und die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung. Alternativ kann die Gewerbebehörde auf Antrag bei entsprechenden Nachweisen eine individuelle Befähigung feststellen.

1Studiummind. 1 Jahr Praxis*

Abschluss eines der folgenden Studien oder eines fachlich einschlägigen FH-Studiengangs:

Universitäts- oder FH-Studium

Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialwirtschaft, Statistik, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Handelswissenschaften, Wirtschaftspädagogik, angewandte oder internationale BWL, Wirtschaftsingenieurwesen (Bauwesen, Maschinenbau, Technische Chemie)

ODER

oder fachlich einschlägiger FH-Studiengang

z. B. mit Schwerpunkt Personal, Wirtschaft oder Recht

UNDerfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung
2Berufsbildende höhere Schule (Schwerpunkt BWL)mind. 1,5 Jahre Praxis*

Reife-/Diplomprüfung einer BHS mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft:

HAK, HLW oder HLT

Handelsakademie bzw. höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe / Tourismus

ODER

oder HL Betriebstechnik / Wirtschaftsingenieurwesen / EDV & Organisation / Bautechnik-Bauwirtschaft

inkl. Sonderformen — jeweils mit Schwerpunkt BWL

ODER

oder Lehrgang gemäß § 40a AHStG

mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft

UNDerfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung
3Sonstige BHS oder AHSmind. 2 Jahre Praxis*

Reifeprüfung einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule ohne BWL-Schwerpunkt:

Sonstige BHS oder AHS

inkl. Sonderformen

UNDerfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung
4Mittlere Schule oder kaufmännischer Lehrabschlussmind. 2 Jahre Praxis*

Abschluss einer der folgenden Schulen oder Prüfungen:

Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe (≥ 3 Jahre) oder Hotelfachschule

erfolgreicher Abschluss

ODER

oder Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfung

in einem kaufmännischen Lehrberuf

UNDerfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung

* Was gilt als fachliche Tätigkeit?

hauptberuflich als Angestellte:r in leitender Stellung im Personalbereich,
als Werkstätten- oder Betriebsleiter:in mit mind. 20 Mitarbeitenden und eigener Personalverantwortung,
oder als selbstständige:r Unternehmer:in bzw. geschäftsführende:r Gesellschafter:in mit mind. 5 Mitarbeitenden.

Grundlage: Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 92/2003 (§ 1). Zeugnisse nach den Vorgänger-Verordnungen BGBl. Nr. 324/1988 bzw. 507/1996 gelten weiterhin als Ausbildungsnachweis gemäß § 1. Die finale Entscheidung obliegt der jeweiligen Gewerbebehörde.

Die Befähigungsprüfung

Die Befähigungsprüfung besteht aus vier Modulen: Modul 1 (schriftlich) und Modul 2 (mündlich) als fachliche Module, dazu Modul 3 (Ausbilderprüfung bzw. -kurs) und Modul 4 (Unternehmerprüfung). Auf die fachlichen Module 1 und 2 bereitet Dich der eduard-Lehrgang vollständig vor; die Module 3 und 4 deckst Du — sofern nicht angerechnet — über die Unternehmer-Ausbildung ab, wobei die bestandene Unternehmerprüfung zugleich die Ausbilderprüfung ersetzt.

Geprüft wird die „Praxis der Auftragsabwicklung“ — ein durchgängiger Praxisfall über den gesamten Ablauf einer Überlassung, von der Bedarfserhebung bis zum Ende der Überlassung. Dahinter stehen zwei fachliche Wissensgebiete:

Recht & Rahmenbedingungen

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), einschlägige Kollektivverträge sowie arbeits-, sozial- und gewerberechtliche Grundlagen der Überlassung.

Kalkulation & Abrechnung

Verrechnungssätze und Kostenkalkulation, Lohnverrechnung sowie die wirtschaftliche Abwicklung von Überlassungsaufträgen.

Konkret kann geprüft werden, ob Du in der Lage bist,

  • den konkreten Bedarf des Kunden zu erheben
  • betriebliche Gegebenheiten und rechtliche Rahmenbedingungen beim Kunden zu ermitteln
  • ein Angebot zu erstellen
  • Stellenausschreibungen professionell zu gestalten
  • geeignete Bewerber:innen zu identifizieren
  • eine Stellenbesetzung beim Kunden abzuwickeln
  • Kunden während der Personaldienstleistung laufend zu betreuen
  • Leistungen korrekt zu verrechnen
  • den Kunden beim Ende der Überlassung zu beraten
  • überlassenes Personal laufend zu betreuen
  • korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen für überlassenes Personal durchzuführen
  • geeignete Maßnahmen bei oder nach Ende der Überlassung bzw. Beschäftigung zu setzen

Ein Prüfungsgegenstand („Praxis der Auftragsabwicklung schriftlich“), mind. 3 bis max. 4 Stunden. Unser Lehrgang deckt alle diese Handlungsfelder ab und bereitet Dich vollständig und on-demand darauf vor.

Anmeldung zur Befähigungsprüfung

Die Anmeldung erfolgt bei der Meisterprüfungsstelle Deiner Wirtschaftskammer. Am besten meldest Du Dich parallel zur Prüfung und zum Vorbereitungskurs an.

Termine je Bundesland

Termine & Anmeldefristen legt die Meisterprüfungsstelle Deiner Landeswirtschaftskammer fest

Online-Anmeldung

Digital über die Wirtschaftskammer

Meisterprüfungsstelle

WKO Deines Bundeslandes

Die Anmeldung erfolgt digital über die Wirtschaftskammer. Details zu Ablauf und Gegenständen findest Du in der Prüfungsordnung Arbeitskräfteüberlasser. Die genauen Termine erhältst Du bei der Meisterprüfungsstelle Deines Bundeslandes.

Zur Befähigungsprüfung darf grundsätzlich antreten, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die oben genannten Ausbildungs- und Praxiszeiten sind keine Voraussetzung für den Prüfungsantritt, sondern für den formellen Befähigungsnachweis bei der Gewerbeanmeldung.

Gewerbeanmeldung

Nach bestandener Prüfung und Praxisnachweis erfolgt die Gewerbeanmeldung. Diese Unterlagen brauchst Du:

1

Nachweis der Befähigungsprüfung

Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für die Arbeitskräfteüberlassung.

2

Bestätigung der fachlichen Tätigkeit

Nachweis des Ausbildungswegs (Zeugnisse) sowie der geforderten Praxiszeiten.

3

Unternehmer- & Ausbilderprüfung

Sofern nicht angerechnet — die Unternehmerprüfung ersetzt zugleich die Ausbilderprüfung.

Angemeldet wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) oder dem Magistrat am Standort Deines Gewerbes. Bei Detailfragen zu Anrechnung und Nachweisen hilft die Wirtschaftskammer weiter.

Warum eduard die beste Wahl ist

Unsere Ausbildung Arbeitskräfteüberlassung bereitet Dich vollständig auf die fachlichen Module 1 und 2 vor — 100 % online und on-demand. Die Module 3 und 4 kannst Du, sofern sie nicht angerechnet werden, über die Unternehmer-Ausbildung abdecken; die bestandene Unternehmerprüfung ersetzt zugleich die Ausbilderprüfung.

100 % online & flexibel

Kurze Lernvideos, digitale Skripte und die Quiz-App — lerne jederzeit in Deinem Tempo, ganz ohne Präsenztermine.

Expert:innen aus der Praxis

Branchenkenner:innen aus Recht und Personaldienstleistung vermitteln prüfungsrelevantes Wissen.

Prüfungs-Backup inklusive

Bestehst Du nicht beim ersten Antritt, verlängern wir Deinen Zugang kostenlos.

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Ausbildung Arbeitskräfteüberlassung

100 % online auf die Befähigungsprüfung vorbereitet — jederzeit starten, in Deinem Tempo.

Zur Ausbildung

Häufige Fragen

Wer Arbeitskräfte gewerblich überlässt, übt ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 72 der Gewerbeordnung aus. Für die selbstständige Ausübung ist der Befähigungsnachweis erforderlich.

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