Deine Weiterbildung — leistbar gemacht.
Weiterbildung ist eine Investition in Deine Zukunft — und es gibt zahlreiche Wege, die Kosten zu senken. Von der steuerlichen Absetzbarkeit bis zu Länder- und AK-Förderungen. Wir erstellen Dir gerne einen Kostenvoranschlag zum Einreichen.
Berufliche Weiterbildung ist steuerlich absetzbar.
Beruflich relevante Aus- und Weiterbildungskosten kannst Du als Privatperson über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzen. Je nach Deinem Steuersatz holst Du Dir so einen erheblichen Teil der Kurskosten zurück — und das unabhängig vom Online-Format.
bis 50 %
Kostenersatz über die Steuer*
* Die tatsächliche Höhe hängt von Deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Dies ist keine Steuerberatung — bitte kläre die Absetzbarkeit individuell mit Deinem Finanzamt oder Deiner Steuerberatung.
Ist „100 % online“ ein Ausschlussgrund?
Kurze Antwort: meistens nicht. Für die meisten Förderwege ist das digitale Format kein Hindernis — mit einer wichtigen Ausnahme.
Steuerliche Absetzbarkeit (Werbungskosten)
Kein Ausschluss. Das Online-Format spielt keine Rolle — entscheidend ist die berufliche Veranlassung.
Länder- & AK-Bildungsförderungen
In der Regel förderbar, sofern der Kurs beruflich relevant und der Anbieter anerkannt ist. Online ist heute meist kein Ausschlussgrund — Bedingungen je Bundesland prüfen.
Betriebliche Förderung (Arbeitgeber)
Kein Ausschluss. Übernimmt Dein Betrieb die Kosten, ist das Format frei wählbar — wir liefern den Kostenvoranschlag.
Weiterbildungszeit (Nachfolge der Bildungskarenz)
Achtung: Hier zählen nur Präsenz- oder Live-Online-Einheiten mit Anwesenheitspflicht (mind. 20 Wochenstunden). Reines On-Demand-Lernen erfüllt diese Vorgabe in der Regel nicht.
Welche Förderungen gibt es?
Ein Überblick über die gängigsten Wege in Österreich. Welche für Dich in Frage kommen, hängt von Bundesland, Beschäftigung und Kurs ab.
Steuerliche Absetzbarkeit
Als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung. Für Privatpersonen der einfachste Weg — unabhängig vom Bundesland.
PrivatpersonenBetriebliche Förderung
Dein Arbeitgeber übernimmt die Kosten ganz oder teilweise. Wir erstellen Dir den passenden Kostenvoranschlag zum Einreichen.
AngestellteLänder-Bildungskonten
Z. B. Bildungskonto OÖ, NÖ Bildungsförderung u. a. Häufig bis zu 50 % der Kurskosten (Deckel je nach Land).
je nach BundeslandAK-Bildungsförderungen
Bildungsgutschein bzw. Bildungsscheck der Arbeiterkammer Deines Bundeslandes — Höhe und Bedingungen variieren.
AK-MitgliederAMS-Förderungen
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN) bzw. Förderungen für Arbeitssuchende — je nach Situation und Arbeitsmarktrelevanz.
je nach SituationWeiterbildungszeit
Nachfolge der Bildungskarenz (ab 8. Juni 2026, über das AMS). Strengere Regeln, kein Rechtsanspruch — nur Präsenz/Live-Online.
mit EinschränkungStand: Juni 2026. Förderbedingungen ändern sich laufend und unterscheiden sich je nach Bundesland und persönlicher Situation. Bitte kläre die genauen Voraussetzungen vorab direkt mit der jeweiligen Förderstelle.
Wir erstellen Dir den passenden Kostenvoranschlag.
Du möchtest eine Förderung bei Deinem Arbeitgeber oder einer Förderstelle einreichen? Erstelle Deinen Kostenvoranschlag hier in einer Minute selbst — als PDF zum Einreichen. Die Abwicklung des Förderantrags übernimmt die jeweilige Stelle.
Gut zu wissen.
Beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildung lässt sich in der Regel als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen — unabhängig vom Online-Format. Die Höhe hängt von Deinem Steuersatz ab. Bitte kläre Details mit Deinem Finanzamt oder Deiner Steuerberatung.