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Förderungen & Kostenersatz

Deine Weiterbildung — leistbar gemacht.

Weiterbildung ist eine Investition in Deine Zukunft — und es gibt zahlreiche Wege, die Kosten zu senken. Von der steuerlichen Absetzbarkeit bis zu Länder- und AK-Förderungen. Wir erstellen Dir gerne einen Kostenvoranschlag zum Einreichen.

Förderungen & Kostenersatz für Deine Weiterbildung
Für (fast) alle möglich

Berufliche Weiterbildung ist steuerlich absetzbar.

Beruflich relevante Aus- und Weiterbildungskosten kannst Du als Privatperson über die Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzen. Je nach Deinem Steuersatz holst Du Dir so einen erheblichen Teil der Kurskosten zurück — und das unabhängig vom Online-Format.

bis 50 %

Kostenersatz über die Steuer*

* Die tatsächliche Höhe hängt von Deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Dies ist keine Steuerberatung — bitte kläre die Absetzbarkeit individuell mit Deinem Finanzamt oder Deiner Steuerberatung.

Wichtig zu wissen

Ist „100 % online“ ein Ausschlussgrund?

Kurze Antwort: meistens nicht. Für die meisten Förderwege ist das digitale Format kein Hindernis — mit einer wichtigen Ausnahme.

Steuerliche Absetzbarkeit (Werbungskosten)

Kein Ausschluss. Das Online-Format spielt keine Rolle — entscheidend ist die berufliche Veranlassung.

förderbar

Länder- & AK-Bildungsförderungen

In der Regel förderbar, sofern der Kurs beruflich relevant und der Anbieter anerkannt ist. Online ist heute meist kein Ausschlussgrund — Bedingungen je Bundesland prüfen.

meist förderbar

Betriebliche Förderung (Arbeitgeber)

Kein Ausschluss. Übernimmt Dein Betrieb die Kosten, ist das Format frei wählbar — wir liefern den Kostenvoranschlag.

förderbar

Weiterbildungszeit (Nachfolge der Bildungskarenz)

Achtung: Hier zählen nur Präsenz- oder Live-Online-Einheiten mit Anwesenheitspflicht (mind. 20 Wochenstunden). Reines On-Demand-Lernen erfüllt diese Vorgabe in der Regel nicht.

eingeschränkt
Im Überblick

Welche Förderungen gibt es?

Ein Überblick über die gängigsten Wege in Österreich. Welche für Dich in Frage kommen, hängt von Bundesland, Beschäftigung und Kurs ab.

Steuerliche Absetzbarkeit

Als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung. Für Privatpersonen der einfachste Weg — unabhängig vom Bundesland.

Privatpersonen

Betriebliche Förderung

Dein Arbeitgeber übernimmt die Kosten ganz oder teilweise. Wir erstellen Dir den passenden Kostenvoranschlag zum Einreichen.

Angestellte

Länder-Bildungskonten

Z. B. Bildungskonto OÖ, NÖ Bildungsförderung u. a. Häufig bis zu 50 % der Kurskosten (Deckel je nach Land).

je nach Bundesland

AK-Bildungsförderungen

Bildungsgutschein bzw. Bildungsscheck der Arbeiterkammer Deines Bundeslandes — Höhe und Bedingungen variieren.

AK-Mitglieder

AMS-Förderungen

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN) bzw. Förderungen für Arbeitssuchende — je nach Situation und Arbeitsmarktrelevanz.

je nach Situation

Weiterbildungszeit

Nachfolge der Bildungskarenz (ab 8. Juni 2026, über das AMS). Strengere Regeln, kein Rechtsanspruch — nur Präsenz/Live-Online.

mit Einschränkung

Stand: Juni 2026. Förderbedingungen ändern sich laufend und unterscheiden sich je nach Bundesland und persönlicher Situation. Bitte kläre die genauen Voraussetzungen vorab direkt mit der jeweiligen Förderstelle.

Kostenvoranschlag

Wir erstellen Dir den passenden Kostenvoranschlag.

Du möchtest eine Förderung bei Deinem Arbeitgeber oder einer Förderstelle einreichen? Erstelle Deinen Kostenvoranschlag hier in einer Minute selbst — als PDF zum Einreichen. Die Abwicklung des Förderantrags übernimmt die jeweilige Stelle.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildung lässt sich in der Regel als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen — unabhängig vom Online-Format. Die Höhe hängt von Deinem Steuersatz ab. Bitte kläre Details mit Deinem Finanzamt oder Deiner Steuerberatung.

Fragen? Schreib uns!