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Berufsbild

Wie werde ich Immobilienmakler:in?

Immobilienmakler:in ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Wer Immobilien vermitteln will, braucht einen Befähigungsnachweis — entweder über die Befähigungsprüfung oder über einschlägige Ausbildung und Praxis.

Kurz erklärt

Immobilienmakler:innen vermitteln den Kauf, Verkauf und die Miete von Immobilien. Sie bringen Eigentümer:innen und Interessent:innen zusammen, bewerten Objekte, organisieren Besichtigungen und begleiten Verträge bis zum Abschluss. Für die selbstständige Ausübung ist der Befähigungsnachweis nach der Gewerbeordnung erforderlich.

Aufgaben & Tätigkeiten

  • Objekte akquirieren, bewerten und marktgerecht präsentieren
  • Interessent:innen beraten und Besichtigungen durchführen
  • Kauf- und Mietverträge vorbereiten und zum Abschluss begleiten
  • Markt- und Rechtskenntnis im Sinne der Auftraggeber:innen einsetzen
  • Provisionsrechtliche Vorgaben (Bestellerprinzip) einhalten

Voraussetzungen & Ausbildungsweg

1

Befähigungsnachweis

Befähigungsprüfung Immobilienmakler:in ODER einschlägige Ausbildung + Praxiszeiten gemäß Zugangsverordnung.

2

Eigenberechtigung

Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit.

3

Zuverlässigkeit

Keine gewerberechtlichen Ausschlussgründe (z. B. bestimmte Vorstrafen).

Dein Weg dorthin

Makler & Verwalter Ausbildung

Zur Ausbildung

Gehalt & Perspektiven

Das Einkommen ist stark provisionsabhängig. In Anstellung liegt das Bruttogehalt je nach Erfahrung meist etwa zwischen 1.800 und 3.000 € pro Monat (KV-Mindestgehälter darunter), zuzüglich Provisionen. Mit Spezialisierung und erfolgreicher Selbstständigkeit ist deutlich mehr möglich.

Hohe Verdienstchancen: Provisionen koppeln Dein Einkommen direkt an Deinen Erfolg — nach oben offen.
Flexibel & selbstbestimmt: freie Zeiteinteilung und Arbeit mit Menschen statt starrem 9-to-5.
Schneller Einstieg — auch als Quereinsteiger:in, ohne Studium.
Krisenresistente Nachfrage: Immobilien werden immer gekauft, verkauft und vermietet.
Spezialisierung & eigenes Büro: vom Wohn- über Gewerbe- bis Luxussegment bis zur Selbstständigkeit.

Häufige Fragen

Ja, sofern Du keinen gleichwertigen Ausbildungs- und Praxisnachweis erbringst. Die Befähigungsprüfung ist der häufigste Weg zum Befähigungsnachweis.

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