Wie werde ich Personaldienstleister:in?
Personaldienstleister:innen überlassen Unternehmen qualifiziertes Personal. Die Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis.
Kurz erklärt
Personaldienstleister:innen (Arbeitskräfteüberlasser:innen) stellen Betrieben Mitarbeiter:innen temporär zur Verfügung. Sie gewinnen Kund:innen und Personal, kalkulieren Verrechnungssätze und wickeln Einsätze rechtssicher ab — nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sowie Arbeits- und Sozialrecht. Für die selbstständige Ausübung bzw. die gewerberechtliche Geschäftsführung ist der Befähigungsnachweis (WKO-Befähigungsprüfung) erforderlich.
Aufgaben & Tätigkeiten
- Kund:innen gewinnen und den Personalbedarf ermitteln
- Passende Arbeitskräfte rekrutieren und auswählen
- Verrechnungssätze kalkulieren und Einsätze abwickeln
- Arbeits-, sozial- und kollektivvertragliche Vorgaben einhalten (AÜG)
- Mitarbeiter:innen und Kund:innen laufend betreuen
Voraussetzungen & Ausbildungsweg
Befähigungsnachweis
Befähigungsprüfung Arbeitskräfteüberlassung (WKO) ODER gleichwertige Ausbildung + Praxis.
Eigenberechtigung
Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit.
Recht & Kalkulation
Sicherer Umgang mit AÜG, Arbeitsrecht und Verrechnungssätzen.
Gehalt & Perspektiven
Angestellte Personaldisponent:innen verdienen in Österreich häufig rund 1.900–3.200 € brutto/Monat plus erfolgsabhängige Provisionen; in der Niederlassungsleitung deutlich mehr. Selbstständige Überlasser:innen verdienen unternehmerisch an der Marge zwischen Verrechnungssatz und Lohnkosten.
Häufige Fragen
Ja. Sie darf nur mit Befähigungsnachweis ausgeübt werden — meist über die WKO-Befähigungsprüfung.