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Berufsbild

Wie werde ich Personaldienstleister:in?

Personaldienstleister:innen überlassen Unternehmen qualifiziertes Personal. Die Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis.

Kurz erklärt

Personaldienstleister:innen (Arbeitskräfteüberlasser:innen) stellen Betrieben Mitarbeiter:innen temporär zur Verfügung. Sie gewinnen Kund:innen und Personal, kalkulieren Verrechnungssätze und wickeln Einsätze rechtssicher ab — nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sowie Arbeits- und Sozialrecht. Für die selbstständige Ausübung bzw. die gewerberechtliche Geschäftsführung ist der Befähigungsnachweis (WKO-Befähigungsprüfung) erforderlich.

Aufgaben & Tätigkeiten

  • Kund:innen gewinnen und den Personalbedarf ermitteln
  • Passende Arbeitskräfte rekrutieren und auswählen
  • Verrechnungssätze kalkulieren und Einsätze abwickeln
  • Arbeits-, sozial- und kollektivvertragliche Vorgaben einhalten (AÜG)
  • Mitarbeiter:innen und Kund:innen laufend betreuen

Voraussetzungen & Ausbildungsweg

1

Befähigungsnachweis

Befähigungsprüfung Arbeitskräfteüberlassung (WKO) ODER gleichwertige Ausbildung + Praxis.

2

Eigenberechtigung

Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit.

3

Recht & Kalkulation

Sicherer Umgang mit AÜG, Arbeitsrecht und Verrechnungssätzen.

Dein Weg dorthin

Ausbildung Arbeitskräfteüberlassung

Zur Ausbildung

Gehalt & Perspektiven

Angestellte Personaldisponent:innen verdienen in Österreich häufig rund 1.900–3.200 € brutto/Monat plus erfolgsabhängige Provisionen; in der Niederlassungsleitung deutlich mehr. Selbstständige Überlasser:innen verdienen unternehmerisch an der Marge zwischen Verrechnungssatz und Lohnkosten.

Wachstumsbranche: Zeitarbeit und Personaldienstleistung zählen zu Österreichs dynamischsten Märkten.
Erfolgsabhängiges Einkommen: Provisionen auf Vermittlungen — nach oben offen.
Schneller Aufstieg zur Niederlassungs- oder Geschäftsleitung.
Unternehmerische Chance: eigenes Überlassungsunternehmen mit attraktiver Marge.
Sinnstiftend: Du bringst Menschen in Arbeit und Betriebe zu Personal.

Häufige Fragen

Ja. Sie darf nur mit Befähigungsnachweis ausgeübt werden — meist über die WKO-Befähigungsprüfung.

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